Luft dient in Gebäuden als Transportmedium für Wärme, Feuchte und Schadstoffe. Ein regelmäßiger nutzungsabhängiger Luftaustausch ist zur Sicherstellung der Schadstoff- und Feuchteabfuhr über absichtliche Öffnungen in der Gebäudehülle erforderlich (z.B. Fenster oder Außenluftdurchlässe mit definierter Größe), anderseits müssen die Energieverluste über Ritzen- und Fugen in der Gebäudehülle und dem gewählten Lüftungsverfahren zum Bautenschutz und aus Umweltschutzgründen begrenzt werden. Mit einer Blower-Doormessung kann der Erfolg von entsprechend sorgfältig ausgeführten Abdichtarbeiten gegenüber Gesetz- und Fördergebern nachgewiesen werden. Eine möglichst leckagearme Gebäudehülle ist zudem ein Indiz für eine sorgfältige Bauausführung zur Vermeidung von Bauschäden.

Eine Prüfung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden ist aus folgenden Gründen sinnhaft:

  • Nachweisführung der gesetzlich geforderten Begrenzung der Lüftungsverluste zur Vermeidung überhöhter Wärmeverluste im Winter und zur Sicherstellung des sommerlichen Wärmeschutzes.
  • Übernahme des Messwerts in die Heizlastberechnung und in das Lüftungskonzept zur Sicherstellung des baulich geschuldenten nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels.
  • Verringerung von Leckagen, welche zur deutlichen Verminderung des Wärmerückgewinnungsgrades von Lüftungsanlagen mit Wärmetauscher beitragen.
  • Qualitätssicherung der baulichen Ausführung, insbesondere der Gewerkeschnittstellen und der baulichen Koordination
  • Nachweisführung im Rahmen von gesetzlichen und fördermittelrechtlichen Anforderungen einer wirksamen Maßnahmenumsetzung.
  • Optimierung der Energiebilanz und verringerung der Dämmkosten insbesonde bei hocheffizienter Bauweise.
  • Darlegung/Visualisierung von bestehenden Problemen wie etwa Feuchte im Baukörper oder feuchtekritische Luftpfade durch die Konstruktion.

Bis auf das die Prüfung etwas Geld kostet, gibt es mehr gute als nachteilige Gründe für eine Überprüfung der Luftwechselrate.