Kommt darauf an, was als „lohnend“ beziffert wird. Für ein EFH mit 160 m² Nutzfläche sieht das Thema Lüftungsverluste, gebäudetypische Luftwechselraten und Einsparpotentiale über Ritzen und Fugen in der Heizperiode in etwa so aus:

Energieverluste und Grenzwerte

Die Energiekosten beziehen sich auf rund 8,5 ct pro kWh/a. Kosten für sommerliches Kühlen sind in der aufgeführten Berechnung noch nicht berücksichtigt.

Normative Angangsweise:
Für eine nicht geprüfte Luftdichtebene wird im Neubaubereich pauschal nach EnEV eine Luftwechselrate n50 von 4,0 h-1 und im Bestand von 10 h-1 (bestenfalls 6,0 h-1) zugrunde gelegt und das unabhängig davon, ob tatsächlich ein besserer Wert erreicht wird oder nicht. Die sich daraus ergebenden Lüftungsverluste wirken sich sehr negativ in der Energiebilanzierung eines Gebäudes nieder.
Zur Einhaltung des im energetischen Konzepts geforderten Primärenergieverbrauchs werden dann Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Dämmung und der Anlagentechnik erforderlich, woraus eine Überdimensionierung der Bauteile entsteht. Diese Überdimensionierung kann je nach Gebäudetypus leicht mehreren tausend Euro für weniger Dämmung, andere Mauersteine, geringere Sparrenstärken, andere Heiztechnik oder gar verlorene Zuschüsse für einen vielleicht doch besseren energetischen Stand ausmachen.

Fazit: Nicht höhere Dämmanforderungen, sondern vielmehr Fehleinschätzungen und Unwissenheit zu den Themen Energiebilanzierung und Bauphysik machen Bauen teuer als es muss.