Sie haben in 2018 gebaut, gekauft, saniert und Familie gegründet? Dann jetzt das Baukindergeld sichern.

12.000 Euro Zuschuss je Kind bei Kauf oder Neubau für Familien und Alleinerziehende
Auszahlung über 10 Jahre als jährliche Rate zu je 1.200 Euro (je Kind)

Was wird gefördert?

  • Das zu fördernde Objekt wurde nicht vor 2018 gekauft oder eine Baugenehmigung hierfür erteilt
  • Das Objekt ist die einzige Immobilie Ihrer Familie
  • Sie haben Kinder unter 18 Jahren die mit im Haushalt leben und für die Kindergeld bezogen wird
  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro jährlich (für jedes weitere Kind zusätzlich 15.000 Euro)

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • nicht zurückzahlbarer Zuschuss je Kind (keine Begrenzung der Kinderzahl)
  • unkomplizierte Antragstellung über das Zuschussportal der KfW

Nachteile

  • Antragstellung nicht mehr für Objekte vor 2018 möglich (Stichtag 01.01.2018)

Ablauf

  1. Informieren Sie sich über die genauen Konditionen beim Subventionsgeber
  2. Prüfen Sie Ihren individuellen Anspruch
  3. Beantragen Sie Ihren Zuschuss im Zuschussportal

Bitte beachten

Es gelten die jeweiligen Förderkonditionen und -bedingungen zum Antragszeitpunkt. Informieren Sie sich über die Verfügbarkeit des Förderprogramms zum Antragsstellungszeitpunkt direkt beim Fördergeber auf Verfügbarbeit und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Fördervorhabens hinsichtlich Anspruch, notwendiger Nachweisführung sowie Dokumentations- und Aufbewahurngspflichten.

Als Antragssteller stellen Sie Subventionensanträge und erhalten bei nachgewiesener Einhaltung der Förderrichtlinie und Verfügbarkeit Geld zu Ihren Gunsten zugesprochen. Fördergeber behalten sich zur Nachprüfung eine verlängerte Aufbewahrungsfrist aller relevanten Förderunterlagen vor und prüfen den Vorgang auch innerhalb des Aufbewahrungszeitraums im Zweifel direkt vor Ort. Bei Nachweis eines Verstoß gegen die Förderrichtlinie kann der Förderanspruch auch rückwirkend erlöschen und bei Vorsatz als Straftatbestand gewertet werden. Eine sorgfältige Vorgehensweise wird daher angeraten.

Förderart

Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist ein Kauf oder eine Baugenehmigung ab dem 01.01.2018 sowie Kinder unter 18 für die noch Kindergeld bezogen wird. Als Nebenanforderung darf nur eine Immobilie vorhanden sein.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • gekaufe oder neu errichtete Wohngebäude in Deutschland
  • Privatpersonen mit unterhaltspflichtigen Kindern

Ansprechpartner

Für unsere Kunden recherchieren wir gerne im Rahmen weiterer Dienstleistungen zu aktuellen Förderprogrammen und Richtlinien. Sofern Sie allgemeine Auskünfte zu diesem Förderprogramm benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Fördergeber.

Die Ansprechpartner der KfW erreichen Sie über die Hotline. Die Telefonnummer „versteckt“ sich auf der Webseite des Fördergebers in der Fußzeile unter „Kontakt“. Wählen Sie dort den Bereich „Baukindergeld“.

rechtlicher Hinweis

Keine Kreditvermittlung. Eine Haftung für die hier gemachten Informationen ist ausgeschlossen. Informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Antragstellung selbst beim Fördergeber hinsichtlich Rechtmäßigkeit Ihrer Antragstellung.

Besonderheiten

Bei der aktuellen Niedrigzinslage stellt sich bei Sanierung und Kauf einer Immobilie die Frage, ob die über die Mindestanforderungen der EnEV hinausgehenden KfW-Anforderungen überhaupt wirtschaftlich darstellbar sind. Die KfW hat hierzu einen Vorteilsrechner erstellt und veröffentlicht mit dem sich leicht beide Vorgehensweisen gegenüberstellen lassen.

Links

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Warum Fördermittelberatung vom EFFIZIENZR?

  • Wir haben langjährige Erfahrungen  mit der Beratung und Prüfung privater, gewerblicher, kommunaler, öffentlicher und miltärischer Liegenschaften.
  • Zu unseren Referenzen zählen zahllose Wohngebäude, Industriehallen, Kühl- und Logistikzentren, Krankenhäuser, Pflegeheime, Asylzentren, Schwimmbäder, Verbrauchermärkte, Universitäten, Sporthallen, Museen und Ausstellungsgebäude, historische Liegenschaften, Serverräume, Reinraumbereiche, Effizienhäuser, Passivhäuser, sozialer Wohnungsbau, u.v.m.
  • Wir beraten herstellerneutral und produktunabhängig im Sinne der Bauschadensfreiheit. Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen, moderne Beratungstools und professionelle Messtechnik gehören einfach dazu.
  • Als zugelassene Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes sind unsere Leistungen zudem vielfach förderfähig.
  • Wir sind überregional aus unserem Büro in NRW, Hessen, Niedersachsen und angrenzend tätig.
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GIH Rhein/Ruhr

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DEN e.V.

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