50% Zuschuss (bis 4.000 €) für Sachverständigentätigkeiten im Rahmen energetischer Baumaßnahmen.

Fördergegenstand

  • Begleitung von Sanierungs- und Neubauvorhaben zur Einhaltung einer fördermittelkonformen Umsetzung und zur Qualitätssicherung. Sofern Teile der Leistungen durch Dritte erbracht werden, prüft der Sachverständige diese Leistungen entsprechend seiner Gesamtverantwortung. Zuarbeiten zur Erstellung und Nachweisführung des Energiekonzepts durch Dritte sind mit förderfähig.

Vorteile

  • Fördermittel- und Qualitätssicherung im Bauverlauf
  • Subventionierung der erforderlichen energetischen Beratungsleistungen mit 50% (maximal 4.000 Euro)
  • Eigenleistungen werden in Begleitung eines Sachverständigen mit Förderfähig (nur Materialkosten).

Nachteile

  • vermeintlich erhöhter Dokumentationsaufwand
  • Informationsschaffende Tätigkeit eines Sachverständigen kann meinungsgebende Tätigkeiten anderer Ausführenden stören
  • kostet vermeintlich mehr Geld

Inhalte

  • Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die technische Gebäudeausstattung
  • Erstellung von Wärmebrücken-, Lüftungs- und Luftdichtheitskonzepten
  • Vorgabe von Parametern zur Gebäudehülle und Anlagentechnik zur Angebotserstellung.
  • Begleitung bei der Antragstellung zum Effizienzhaus
  • Unterstützung bei der Antragstellung hinsichtlich Einhaltung der energetischen Anforderungen. Erstellen einer Übersicht der voraussichtlichen energetisch zuzuordnenden Kosten.
  • Sichtprüfung der Umsetzung der Arbeiten vor Ort hinsichtlich energetischen Materialeigenschaften und eingesetzter Anlagentechnik sowie deren Einstellungen vor Ausführung von Putzarbeiten bzw. Verkleidung.
  • Durchführung einer Luftdichtigkeitsmessung
  • Durchgängige Dokumentation der energetischen Fachplanung und der Begleitung der Baumaßnahme.
  • Bestätigung der richtlinienkonformen Umsetzung der Maßnahmen gegenüber dem Fördergeber nach Fertigstellung.
  • Ausstellung eines Energieausweises für den neuen energetischen Gebäudestatus auf Basis des Energiebedarfs.

Einbindung des Sachverständigen

Der Sachverständige steht der Bauherrschaft beratend zur Seite und ist gegenüber ausführenden Unternehmen nicht Weisungsbefugt.

Zeitrahmen

  • Antragstellung Online kurzfristig möglich
  • Auszahlung etwa 1 bis 3 Monate nach Upload der Schlussrechnung des Sachverständigen

Ansprechpartner

Für unsere Kunden recherchieren wir gerne im Rahmen weiterer Dienstleistungen zu aktuellen Förderprogrammen und Richtlinien. Sofern Sie allgemeine Auskünfte zu diesem Förderprogramm benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Fördergeber.

Die Ansprechpartner der KfW erreichen Sie über die Hotline. Die Telefonnummer „versteckt“ sich auf der Webseite des Fördergebers in der Fußzeile unter „Kontakt“. Wählen Sie dort den Bereich „Baukindergeld“.

rechtlicher Hinweis

Keine Kreditvermittlung. Eine Haftung für die hier gemachten Informationen ist ausgeschlossen. Informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Antragstellung selbst beim Fördergeber hinsichtlich Rechtmäßigkeit Ihrer Antragstellung.