Kreditierung ab 0,75 % p.a. eff.

Bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohnung

bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohnung

Was wird gefördert?

  • Bauen mit dem Ziel über das Niveau des EnEV-Referenzgebäudemodells (Stand EnEV 2009) um mindestens 45% hinaus zu gehen (Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus).
  • Optimierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik mit vorwiegend regenerativem Energieeinsatz.
  • Einbindung eines für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen Sachverständigen zur Optimierung und Begleitung der Umsetzung.

Gefördert werden:

  • Neubau: Bau- und Baunebenkosten, Beratung, Planung und Baubegleitung, (Grunstückskosten sind nicht förderfähig)
  • Kauf eines Effizienzhauses: Anrechnung der Herstellungskosten (ohne Grundstückskosten)
  • Umwidmung eines nicht beheizten Nichtwohngebäudes in ein Wohngebäude (beheizte Nichtwohngebäude können in den Sanierungsförderprogrammen 151, 152, 430 gefördert werden)

Nicht förderfähig sind Ferienobjekte, Umschuldungen und Nachfinanzierungen.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Nach EnEV 2016 erreichen die KfW-Anforderungen mit entsprechender Technik leicht. Hier ergibt sich ein Mehrwert durch den beziehbaren Tilgungszuschuss. Das Förderprogramm macht effizientes bauen und sanieren somit nachhaltiger und wirtschaftlicher.
  • Optimierung und Berücksichtigung von bauphysikalischen sowie nutzungsbedingten Abhängigkeiten durch externen Sachverständigen.
  • Einbindung eines Sachverständigen hilft Maßnahmen bauphysikalisch sinnhaft zu gestalten und den gesamten Vorgang förderrichtliniengerecht umzusetzen.
  • Energieberatungs-, Fachplanungskosten zur Anlagen- und Gebäudeoptimierung sowie Kosten Dritter zur Zuarbeit des Sachverständigen (z.B. Heizlastberechnung, Lüftungsauslegung, Einmessprotokolle, Dokumentationstätigkeiten der Bauleitung, etc.) sind im KfW-Programm 431 mit bis zu 4.000 € Zuschuss förderfähig.

Nachteile

  • technische Mindestanforderungen des Fördergebers müssen eingehalten und nachgewiesen werden
  • nicht für aktionismusbehaftete Vorhaben geeignet
  • geringfügiger Zeitverlust durch Wartezeiten auf Freigaben und Berechnungen im Bauverlauf
  • Einbindung eines zusätzlichen Sachverständigen kann Makler- und Architektentätigkeiten im Ablauf beeinflussen

Ablauf

  1. Sachverständigen zur Beratung, Nachweisführung und Antragsvorbereitung einbinden (Förderanträge sind VOR Beauftragung der ausführenden Unternehmen beim Fördergeber zu beantragen).
  2. Kreditanträge werden über die Hausbank zur Bonitätsprüfung eingereicht. Antragsteller ist der Kreditnehmer selbst. Die Ausschüttung erfolgt auf das Konto des Antragstellers.
  3. Bis zur Beauftragung der Maßnahmen sollte auf Förderzusage gewartet werden (je nach Urlaubszeit 2-8 Wochen). Ggf. kann zwar förderunschädlich begonnen werden, bei ablehnendem Bescheid ist dann aber mitunter eine teure Nachfinanzierung fällig. Näheres regelt die Förderrichtlinie.
  4. Vor Verschluss von Bauteilen muss der Sachverständige oder eine Bauleitung zur Dokumentation einer fördermittelkonformen Umsetzung eingebunden werden.
  5. Die Schlussbescheinigung erstellt der Sachverständige auf Basis von vor Ort-Begehungen, anhand von nachvollziehbaren Schlussrechnungen, technischen Dokumentationsunterlagen und Fachunternehmererklärungen.
  6. Die Schlussbescheinigung und Rechnungen sind bei der Hausbank (in Kopie) einzureichen. Dokumentationsunterlagen werden vom Fördergeber zu einem späteren Zeitpunkt zur detaillierten Prüfung nachgefordert. Alle Unterlagen sind daher mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren..
  7. Beratungsleistungen des Sachverständigen und Zuarbeiten Dritter können mit finanziert werden. Eine Subventionierung in Höhe von 50 % maximal 4.000 Euro Subventionsbetrag können über das Programm 431 nach Fertigstellung bezogen werden. Anträge hierfür sind VOR Maßnahmenbeginn im Zuschussportal der KfW zu stellen.
  8. Die Einhaltung der Antragsreihenfolge und die Nachweisführung der technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie sind wesentlich für die Sicherstellung der Förderzusage und sind zwingend einzuhalten.

Bitte beachten

Es gelten die jeweiligen Förderkonditionen und -bedingungen zum Antragszeitpunkt. Informieren Sie sich über die Verfügbarkeit des Förderprogramms zum Antragsstellungszeitpunkt direkt beim Fördergeber auf Verfügbarbeit und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Fördervorhabens hinsichtlich Anspruch, notwendiger Nachweisführung sowie Dokumentations- und Aufbewahurngspflichten.

Als Antragssteller stellen Sie Subventionensanträge und erhalten bei nachgewiesener Einhaltung der Förderrichtlinie und Verfügbarkeit Geld zu Ihren Gunsten zugesprochen. Fördergeber behalten sich zur Nachprüfung eine verlängerte Aufbewahrungsfrist aller relevanten Förderunterlagen vor und prüfen den Vorgang auch innerhalb des Aufbewahrungszeitraums im Zweifel direkt vor Ort. Bei Nachweis eines Verstoß gegen die Förderrichtlinie kann der Förderanspruch auch rückwirkend erlöschen und bei Vorsatz als Straftatbestand gewertet werden. Eine sorgfältige Umsetzung und Dokumentation wird daher angeraten.

Förderart

Das Förderprogramm 153 – Energieeffizient Bauen – wird als Kredit mit Tilgungszuschuss bei Einhaltung der Förderbedingungen vergeben und kann mit den Förderprogrammen „KfW-Wohneigentumsprogramm 124“ und weiteren kombiniert werden.

Dadurch das die EnEV 2016 auf der EnEV 2013 mit einer pauschalen Verschärfung des Primärenergieverbrauchs fußt und sich die KfW-Anforderungen „lediglich“ auf das ältere Referenzgebäudemodell der EnEV 2009 bezieht, ist der Unterschied zwischen EnEV- und KfW-konformer Bauweise meist bereits erreicht oder kann mit einer geringen Erhöhung des regenartiven Energieanteils und einer durchgängigen Dokumentation erreicht werden.

In der Regel besteht hier heute noch ein Mitnahmeeffekt. Mit Fortschreibung der EnEV zum Gebäudeenergien-Gesetz (GEG) wird das aktuelle KfW-55-Niveau voraussichtlich Standard und ist dann nicht mehr in diesem Umfang förderfähig.

Wer wird gefördert?

Förderfähig ist in Deutschland:

  • wer Wohnraum nach den Energieeffizienzkriterien der KfW neu erstellt, neu erstellten kauft oder bislang unbeheizte Nichtwohngebäude in energieeffiziente Wohngebäude umwandelt.

Ansprechpartner

Für unsere Kunden recherchieren wir gerne im Rahmen weiterer Dienstleistungen zu aktuellen Förderprogrammen und Richtlinien. Sofern Sie allgemeine Auskünfte zu diesem Förderprogramm benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Fördergeber.

Die Ansprechpartner der KfW erreichen Sie über die Hotline. Die Telefonnummer „versteckt“ sich auf der Webseite des Fördergebers in der Fußzeile unter „Kontakt“. Wählen Sie dort den Bereich „Baukindergeld“.

rechtlicher Hinweis

Keine Kreditvermittlung. Eine Haftung für die hier gemachten Informationen ist ausgeschlossen. Informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Antragstellung selbst beim Fördergeber hinsichtlich Rechtmäßigkeit Ihrer Antragstellung.

Besonderheiten

Bei der aktuellen Niedrigzinslage stellt sich bei Sanierung und Kauf einer Immobilie die Frage, ob die über die Mindestanforderungen der EnEV hinausgehenden KfW-Anforderungen überhaupt wirtschaftlich darstellbar sind. Die KfW hat hierzu einen Vorteilsrechner erstellt und veröffentlicht mit dem sich leicht beide Vorgehensweisen gegenüberstellen lassen.

Links

Links zu den Vorteilsrechnern der KfW:

häufige Fragen

Ist die Antragstellung schwer?

Nein, nicht wirklich. Die Antragstellung wird durch den Sachverstädigen mit entsprechenden Berechnungen zum jeweiligen Fördervorhaben und einer Online-Registrierung vorbereitet. Als Antragsteller erhalten Sie davon einen Ausdrucken in prädigitaler Papierform zum Unterschreiben und Einreichen bei der Hausbank (also nichts mit Apps oder komplizierten Webseitenformularen 😉

Wie erfolgt die Antragstellung?

Grundsätzlich gilt: Derjenige der das Subventionensgeld auf sein Konto überwiesen haben möchte, stellt auch den Antrag und haftet für die warhheitsgemäße Angabe der Daten. Förderanträge werden entweder „prädigital“ in Papierform oder „digitalnativ“ per Online-Antrag gestellt. In diesem Förderprogramm ist ein zugelassener Sachverständiger einzubinden ohne dem keine Anträge gestellt werden können.

Förderanträge in diesem Programm werden digital vorbereitet, in Papierform zur Unterschrift vorgelegt und digital weiterbearbeitet. Einzureichen sind Anträge über die Hausbank. Die Förderzusage erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. so dass keine nennenswerten Verzögerungen im Bauverlauf entstehen.
Fragen Sie Ihren Sachverständigen oder schauen Sie in die Förderrichtlinie des jeweiligen Programms nach weiteren Informationen zu diesem Thema.

Das lohnt doch vom Zeitaufwand alles nicht, oder?

Nun sicherlich macht man so eine Antragstellung nicht alle Tage und man muss sich erst einlesen oder durchfragen.

  1. Aber: Es geht meist um vier bis siebenstellige Investitionsvolumen und drei bis fünfstellige Förderbeträge, da lohnt ein gewisser Aufwand schon im Eigeninteresse, oder nicht?
  2. Zur Antragstellung erledigen die meiste Arbeit der Sachverständige und die Hausbank.
  3. Im Bauverlauf sind Sie als Bauherr näher am Ball oder bestellen eine Bauleitung und binden den Sachverständigen regelmäßig in den jeweils aktuellen Sachstand ein. Der Sachverständige unterstützt Sie dann bei der Ausschreibung und Angebotsprüfung hinsichtlich Einhaltung der Förderkriterien sowie der Nachweisführung zur fördermittelkonformen Umsetzung im Bauverlauf mit Tipps, Berechnungen und Dokumentationsunterlagen.
  4. Nach Fertigstellung und erfolgter Gewerkeübergabe reichen Sie dem Sachverständigen alle Rechnungen, Dokumentationsunterlagen und Nachweise zur Prüfung auf Förderfähigkeit ein. Er geht alle Positionen durch, berechnet das tatsächlich erreichte energetische Niveau zur Dokumentation nach und listet die förderfähigen Kosten zur Einreichung bei der Hausbank auf. Der Fördergeber wird die Dokumentationsunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist nachfordern und im Zweifelsfall einen vor Ort-Termin zur Klärung anberaumen. Bei nicht behebbaren Unstimmigkeiten kann die Förderzusage rückwirkend widerrufen werden.

Ihr Zeitmehraufwand: Einbindung des Sachverständigen in die Bauabläufe und Ablage aller Vorgänge zu Bestellungen, Materialnachweisen, Fotos und Rechnungen zur Erstellung einer nachvollziebaren Dokumentation. Die meisten Positionen werden sowieso erledigt, von daher hält sich der tatsächliche Mehraufwand in Grenzen.

Bis wann muss die Maßnahme umgesetzt werden?

Endlos Zeit gibt es in Förderprogrammen meist nicht zur Umsetzung. Üblich sind 12 bis 24 Monate für die Umsetzung und 3 Monate für die Dokumentation. Eine einmalige Verlängerung kann der Fördergeber auf Anforderung gestatten. Näheres regelt die jeweilige Förderrichtlinie.

Warum gibt es das Förderprogramm nicht dauernd?

Die meisten öffentlichen Fördertöpfe sind von der Haushaltslage/Geldmenge, den zulässigen Nutzerkreisen und/oder zeitlich begrenzt.

Das Förderprogramm unterliegt politischen Entscheidungen und wird in der Regel für einen mehrjährigen Zeitraum verabschiedet. Zwischenzeitliche Änderungen zur Nachjustierung der Haushaltsplanung sind im Förderzeitraum jederzeit möglich. Ein Blick in die Förderrichtlinie vor Antragstellung ist daher ratsam.

Wir informieren hierzu auch bei wesentlichen Änderungen in unserem Newsletter und RSS- und Twitter-Feeds. Melden Sie sich doch einfach dazu an!

Wer gibt mir die Garantie, dass ich das Geld auch bekomme?

Das ist einfach: „Niemand“

Es besteht kein Anspruch auf öffentliche Zuwendungen. Der Fördergeber entscheidet nach seinem pfichtgemäßen Ermessen und der jeweiligen Haushaltslage. Sie können ihm diese Entscheidung aber deutlich erleichtern, in dem Sie die Unterlagen sogut es geht vorbereiten.

Es kommt ehr nicht vor, dass die KfW als privatwirtschaftlicher Fördergeber Zusagen nicht einhält. In der Regel liegt ein Widerruf einer Förderzusage an einer bauseitig unzureichenden Dokumentation und Nachweisführung oder einer nachweislichen Verfehlung des energetischen Niveaus begründet, ist also bauseitig ermeidbar.

Fördermittel: alles Humbug und viel zu Aufwändig, ich pfeif drauf!

Kann man so sehen, oder auch nicht.  Im Prinzip muss lediglich nachgwiesen werden, dass die technischen Spezifikationen für die jeweilige Maßnahme erfüllt werden. Das ist heute recht einfach, da meistens die Umsetzung sowieso bereits über die Mindestanforderungen der EnEV 2009 hinausgehen (Stand ist heute im Neubau die EnEV 2016). Schwierig wird es nur immer dann, wenn bauphysikalische Zusammenhänge oder gesetzliche Mindestanforderungen nicht eingehalten oder missachtet werden.

Wer es sich natürlich erlauben kann, auf hunderte oder mehrere zehntausende Euro’s wegen dem vermeintlich schwierigen Ausfüllen eines Förderantrags zu verzichten, braucht das Geld sicherlich auch nicht wirklich. Von daher ist es nett, wenn die Fördergelder dann im Topf bleiben und etwa für Familien und kleine Unternehmen zur Verfügung stehen.

Anderseits haben Sie natürlich recht, dass Fördermittel „Humbug“ sind, denn die geförderten Produkte sind meist genau um die Fördersummen teurer als sie sein müssten. Das hat jedoch meist den Grund, dass die herstellenden Unternehmen zu Produktionsbeginn zunächst noch nicht über eine hinreichende Abnahmemenge der produzierten Waren verfügen und der Markt dazu erst mühsehlig aufgebaut werden muss (daher auch der Programmname „Marktanreizprogramm“).
Allerdings muss man oft auch feststellen, das sich die „Anlaufphasen“ für eine neue Technologien kuioserweise über viele Jahre erstrecken können und sich ein Produkt dann nur noch deshalb am Markt befindet, weil es subventioniert wird und sich bundes- und EU-Finanzinstitutionen, Fördergeber, Produzenten und Subventionsempfänger an die Situation zu sehr gewöhnt haben. Aus dieser „Förderfalle“ kommen dann alle Parteien nicht mehr ohne einem blauen Auge davon und es wird endlos weiter subventioniert obwohl längst bessere Technologien verfügbar sind. Von daher kann die Fortschreibung der energetischen Mindestanforderungen von Zeit zu Zeit ein heilsames Gegenmittel zur Beendigung verhärteter Förderstrukturen sein.

... und anschließend wird nochmal alles geprüft und im Zweifel zurück gefordert?

Eine Nachprüfung zum späteren Zeitpunkt wird in diesem Programm erfolgen und ist in der Regel auch nichts Schlimmes.

Meist nehmen Fördergeber die Schlussmeldung erstmal zur Fristwahrung ohne die komplette Dokumentation auf „Treu und Glauben“ entgegen und prüfen den Vorgang bezüglich Einhaltung der technischen Anforderungen erst später im Detail. Aus diesem Grunde gibt es die Aufbewahrungsfrist für Fördermitteldokumnentationen von 10 Jahren. Solange hat der Fördergeber Zeit alle Unterlagen anzufordern, zu prüfen und gegebenenfalls Nachbesserungen zu fordern.

Grundsätzlich kann das „Nachprüfrisiko“ mit einer durchgängigen und plausiblen Dokumentation deutlich verringert werden. Was alles gefordert wird, hängt von den durchzuführenden Maßnahmen ab und kann der Förderrichtlinie entnommen werden. In der Regel sind dies:

  • energetische Konzepte
  • technische Datenblätter
  • Auslegungs- und Einmessprotokolle (Heizung, Lüftung, Klima)
  • nachprüfbare Schlussrechnungen (Benennung von Rechnungsempfänger und Einbauort, Mengen/Flächenangaben, verwendete Materialien mit technischen Eigenschaften, ggf. Seriennummern, Lohn- und Mehrwertsteueranteil)
  • Fachunternehmererklärungen (für Gebäudehülle und Anlagentechnik)
  • gegebenenfalls Fotos und Prüfungen vor Ort durch den Sachverständigen vor Verschluss weiterer Bauteile

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Warum Fördermittelberatung vom EFFIZIENZR?

  • Wir haben langjährige Erfahrungen  mit der Beratung und Prüfung privater, gewerblicher, kommunaler, öffentlicher und miltärischer Liegenschaften.
  • Zu unseren Referenzen zählen zahllose Wohngebäude, Industriehallen, Kühl- und Logistikzentren, Krankenhäuser, Pflegeheime, Asylzentren, Schwimmbäder, Verbrauchermärkte, Universitäten, Sporthallen, Museen und Ausstellungsgebäude, historische Liegenschaften, Serverräume, Reinraumbereiche, Effizienhäuser, Passivhäuser, sozialer Wohnungsbau, u.v.m.
  • Wir beraten herstellerneutral und produktunabhängig im Sinne der Bauschadensfreiheit. Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen, moderne Beratungstools und professionelle Messtechnik gehören einfach dazu.
  • Als zugelassene Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes sind unsere Leistungen zudem vielfach förderfähig.
  • Wir sind überregional aus unseren Büros in NRW, Hessen, Niedersachsen und angrenzend tätig.
  • Kompetente Beratung und Planung, kurze Reaktionszeiten und preiswerte Honorargebühren sind bei uns selbstverständlich.

Wir sind Mitglied im

zugelassener Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes

EurEta

GIH Rhein/Ruhr

Energieeffizienz-Berater für KMU

DEN e.V.

Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen (FLiB e.V.)

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