Für ein aussagekräftiges Prüfergebnis, ist der Baufortschritt und der Messtermin mit den Gewerken abzustimmen, bzw. das Gebäude entsprechend bauseitig so vorzubereiten, dass eine Prüfung mit Druckbeaufschlagung möglich ist:

  • Beistellung geeigneter Bezugsgrößen.  Wo dies nicht möglich ist, benötigen wir maßstäbliche Pläne und die EnEV-Berechnungen zur Ableitung der erforderlichen Bezugsgrößen und des zugrunde gelegten Grenzwerts.
  • Das Gebäude muss sich in einem Zustand befinden, der einen Druckaufschlag durch übliche Windeinflüsse von bis zu 100 Pascal (0,1 mbar, bzw. einem Staudruck von 10kg/m²) ohne Schaden besteht. Nicht gesicherte Bauteile können ansonsten abreißen oder beschädigt werden. Fehlende und nicht gesicherte Bauteile stellen eine Abweichung von einer Zertifikatsprüfung dar und können eine Wiederholungsprüfung nach sich ziehen. Ein Prüfzertifikat kann dann ebenfalls nicht ausgestellt werden.

Tipp: Begehen Sie das Gebäude vor Terminierung und achten Sie gezielt auf den Verlauf der Luftdichtebene.
Achten Sie im Massivbaubereich auf:

  • noch fehlenden Innenputz (speziell hinter Vorwandinstallationen, Steigleitungen, Tür- und Fensterlaibungen)
  • offene Durchbrüche zu unbeheizten Bereichen oder an Außenluft
  • fehlende Fensterelemente (Füllungen, Türen, etc.), Rollladenunterbretter, offene Fensterbänke, offene Laibungen

Achten Sie im konstruktiven Holzbau auf:

  • Anschluss zum Fußboden
  • Stoßfugen der OSB-Wandbeplankung (speziell Eckbereiche), bzw. Folienanschlüsse an Wände, Sparren und Überlappungen
  • Verlauf der Luftdichtebene vom Massivwandbereich zu anschließenden Folien (z.B. an Außen- und Innenwänden, Pfetten und Sparren im Dach)
  • An der oberen Geschossdecke verläuft die Luftdichtebene oft unter- und oberhalb. Die obere Geschossdecke selbst grenzt an Außenluft und ist hiermit durchlüftet. Gerne vergessen werden hier die Anschlüsse der OSB-Beplankung zur Fußpfette und den Giebelwänden. Durchbrüche für Heizung, Warmwasser, Ohne konstrutive Vorbereitungsmaßnahmen lassen sich Lüftung und Strom nachträglich meist nicht mehr richtig abdichten. Die Erstellung und Umsetzung eines Luftdichtigkeitskonzepts ist zumindest für diese Details ratsam.
  • Sofern bereits Anlagentechnik vorhanden ist, ist diese auszuschalten und Zu- und Abluftöffnungen zu schließen oder abzudichten. Einen nennenswerten Abdichtaufwand stellen Fugenfalzlüfter in Fenstern, Ringspalte von Blenden von Pendellüftern zum Mauerwerk, Entrauchungs- und Brandschutzklappen sowie großflächige Abdichtungen dar. Zur Verringerung der Prüfkosten empfehlen wir diese Öffnungen vorab bauseitig abzudichten.
  • Üblicherweise werden Gebäude zur Bewertung der Hülle nach Möglichkeit „am Stück“ gemessen. Gebäude ohne gemeinsamen Luftverbund wie etwa per Laubengänge erschlossene Wohneinheiten oder Bürogebäude an unbeheizte Hallen können entweder Bereich für Bereich einzeln oder bei niedrigen Grenzwerten im Schutzzonenverfahren gemessen werden. Wir bieten hierzu spezielle Prüfaufbauten an. Im Rahmen von Sondermessungen können auch andersartige Messaufgaben gefordert werden:
    • Schall- und Rauchschutztest (Brandschottung)
    • Raumhygiene (Reinräume)
    • Prüfung von Räumen mit Inertisierungs-/Gaslöschanlagen (Serverräume, Kühlhäuser)
    • Dichtigkeitstest von Lüftungsanlagen (Duct-Test)
    • Prüfung der Dichtigkeitsklasse von Fensterelementen
    • Mehrgerätemessungen an großen oder verzweigten Gebäuden
  • Zum Aufbau unserer Prüftechnik benötigen wir eine Außentür mit glatter Laibung in der ein Spannrahmen befestigt werden kann. Besonders schmale oder hohe Öffnungsmaße müssen zur Terminfindung abgestimmt werden.
  • Zu große natürlicher Windbewegungen und Thermik durch starke Beheizung stören den Versuchsaufbau einer Blower-Doorprüfung deutlich und können eine Messung unmöglich machen. Die Witterung und Gebäudebeheizung muss daher bei der Terminfindung berücksichtigt werden um witterungsbedingte Prüfabbrüche zu vermeiden. Die Leckageortung ist hiervon meist nicht in dem Maße betroffen.
  • Bautätigkeiten im Gebäude können in Abstimmung weiter durchgeführt werden, solange Außenfenster und -türen verschlossen und Innentüren in dem zur Prüfung erforderlichen Zustand verbleiben und die Zugängigkeit der Räume nicht eingeschränkt wird. Insbesondere für Objekte mit intensiver Bautätigkeit oder für bereits bezogene Gebäuden bieten wir Sondertermine an.
    Störend ist eine Blower-Doorprüfung dann, wenn durch Bodenbelagsarbeiten die Zugängigkeit einzelner Räume nicht gegeben ist oder durch Malerarbeiten Fenster und Türen von innen foliert wurden.
  • Im Rahmen eines Blower-Doortest zur Gewerke- und Zertifikatsprüfung ist eine direkte Behebung vorgefundener Leckagen durch die jeweiligen Fachunternehmen sinnvoll, da der vorhandene Prüfdruck gleich eine Nachkontrolle ermöglicht.
  • Bei Raumhöhen größer 3 Meter bitten wir standsichere Steighilfen nach den örtlichen Gegebenheiten beizustellen. Sofern dies nicht möglich ist, teilen Sie uns bitte rechtzeitig nicht erreichbare Stellen mit. Gegebenenfalls setzen wir dann ergänzende Prüfmittel ein.
  • Stromversorgung (230 V/5A je Messsatz) ist für den Messzeitraum unmittelbar im oder einem Umkreis von 50 Meter bauseitig beizustellen. Spannungsschwankungen z.B. durch Bauaktivitäten stören die Ausregelung der Druckerhaltung speziell im eigentlichen Prüfdurchlauf.
  • Besondere Sicherheits- oder Zugangsregelungen sollten vorab mitgeteilt werden.