Luft dient in Gebäuden als Transportmedium für Wärme, Feuchte und Schadstoffe. Ein regelmäßiger nutzungsabhängiger
Eine Prüfung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden ist aus folgenden Gründen sinnhaft:
- Nachweisführung der gesetzlich geforderten Begrenzung der Lüftungsverluste zur Vermeidung überhöhter Wärmeverluste im Winter und zur Sicherstellung des sommerlichen Wärmeschutzes.
- Übernahme des Messwerts in die Heizlastberechnung und in das Lüftungskonzept zur Sicherstellung des baulich geschuldenten nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels.
- Verringerung von Leckagen, welche zur deutlichen Verminderung des Wärmerückgewinnungsgrades von Lüftungsanlagen mit Wärmetauscher beitragen.
- Qualitätssicherung der baulichen Ausführung, insbesondere der Gewerkeschnittstellen und der baulichen Koordination
- Nachweisführung im Rahmen von gesetzlichen und fördermittelrechtlichen Anforderungen einer wirksamen Maßnahmenumsetzung.
- Optimierung der Energiebilanz und verringerung der Dämmkosten insbesonde bei hocheffizienter Bauweise.
- Darlegung/Visualisierung von bestehenden Problemen wie etwa Feuchte im Baukörper oder feuchtekritische Luftpfade durch die Konstruktion.
Bis auf das die Prüfung etwas Geld kostet, gibt es mehr gute als nachteilige Gründe für eine Überprüfung der Luftwechselrate.