bis zu 120.000 Euro Bemessungsgrundlage pro Wohnung

bis zu 48.000 Euro Zuschuss pro Wohnung

Was wird gefördert?

  • Optimierung der Gebäudehülle
    Dämmung von Dach, Geschossdecken, Wänden, Fenster
  • Optimierung der Anlagentechnik
    für fossile Energieformen und regenerative Zuheizung

Die Umsetzung erfolgt in einem Zug auf das Effizienzhausniveau der KfW (EnEV Stand 2009, im Ansatz vergleichbare Neubaustatus).

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Antragstellung erfolgt Online und ist in wenigen Minuten erledigt
  • Zuschuss macht effizientes bauen und sanieren nachhaltig und wirtschaftlich
  • Berücksichtigung von bauphysikalischen und nutzungsbedingten Abhängigkeiten
  • Einbindung eines Sachverständigen hilft Maßnahmen bauphysikalisch sinnhaft zu gestalten und den gesamten Vorgang förderrichtliniengerecht umzusetzen
  • Energieberatungs- und Fachplanungskosten zur Anlagen- und Gebäudeoptimierung sind förderfähig (Programm 431)

Nachteile

  • technische Mindestanforderungen des Fördergebers müssen eingehalten und nachgewiesen werden
  • nicht für aktionismusbehaftete Vorhaben geeignet
  • Internetzugang erforderlich
  • Einbindung eines zusätzlichen Sachverständigen kann Makler- und Architektentätigkeiten im Ablauf beeinflussen

Ablauf

  1. Sachverständigen zur Beratung, Nachweisführung und Antragsvorbereitung einbinden (Förderanträge sind VOR Beauftragung der ausführenden Unternehmen beim Fördergeber zu beantragen).
  2. Anmeldung zur Bezuschussung erfolgt Online über das Zuschussportal der KfW mit Hilfe einer vom Sachverständigen vorbereiteten Antragsnummer. Antragsteller ist der Zuschussnehmer selbst. Die Ausschüttung erfolgt auf das Konto des Antragstellers.
  3. Bis zur Beauftragung der Maßnahmen sollte auf Förderzusage gewartet werden (in der Regel direkt nach kompletter Dateneingabe im Zuschussportal). Näheres regelt die Förderrichtlinie.
  4. Vor Verschluss von Bauteilen sollte der Sachverständige zur Dokumentation einer fördermittelkonformen Umsetzung eingebunden werden.
  5. Die Schlussbescheinigung erstellt der Sachverständige auf Basis von vor Ort-Begehungen, anhand von nachvollziehbaren Schlussrechnungen, technischen Dokumentationsunterlagen und Fachunternehmererklärungen.
  6. Die Schlussbescheinigung und Rechnungen sind in das Zuschussportal hochzuladen. Dokumentationsunterlagen werden vom Fördergeber zu einem späteren Zeitpunkt zur detaillierten Prüfung nachgefordert. Alle Unterlagen sind daher mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren..
  7. Beratungsleistungen des Sachverständigen und Zuarbeiten Dritter können mit finanziert werden. Eine Subventionierung in Höhe von 50 % maximal 4.000 Euro Subventionsbetrag können über das Programm 431 nach Fertigstellung bezogen werden. Anträge hierfür sind VOR Maßnahmenbeginn im Zuschussportal der KfW zu stellen.
  8. Die Einhaltung der Antragsreihenfolge und die Nachweisführung der technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie sind wesentlich für die Sicherstellung der Förderzusage und sind zwingend einzuhalten.

Bitte beachten

Es gelten die jeweiligen Förderkonditionen und -bedingungen zum Antragszeitpunkt. Informieren Sie sich über die Verfügbarkeit des Förderprogramms zum Antragsstellungszeitpunkt direkt beim Fördergeber auf Verfügbarbeit und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Fördervorhabens hinsichtlich Anspruch, notwendiger Nachweisführung sowie Dokumentations- und Aufbewahurngspflichten.

Als Antragssteller stellen Sie Subventionensanträge und erhalten bei nachgewiesener Einhaltung der Förderrichtlinie und Verfügbarkeit Geld zu Ihren Gunsten zugesprochen. Fördergeber behalten sich zur Nachprüfung eine verlängerte Aufbewahrungsfrist aller relevanten Förderunterlagen vor und prüfen den Vorgang auch innerhalb des Aufbewahrungszeitraums im Zweifel direkt vor Ort. Bei Nachweis eines Verstoß gegen die Förderrichtlinie kann der Förderanspruch auch rückwirkend erlöschen und bei Vorsatz als Straftatbestand gewertet werden. Eine sorgfältige Umsetzung und Dokumentation wird daher angeraten.

Förderart

Programm 430 – Zuschuss – Effizienzhausniveau

Unterschreitung des Primärenergieverbrauchs (Anlagentechnik) und des mittleren U-Werts der Gebäudehülle im Bezug auf das Anforderungsniveau der EnEV 2009. Diese Programmvariante sollte spätestens ab 3 Einzelmaßnahmen in Betracht gezogen werden.

  • Maximaler Bemessungsbetrag 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss von 25 bis 40 % in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzhausniveau

Aufgrund des hohen Zuschusses ist dieses Förderprogramm mitunter auch zusätzlich zu einer banküblichen Kreditierung interessant.

Der Förderbereich – Energetische Sanierung – unterteilt sich im Wesentlichen in den Bereich „Einzelmaßnahmen“ und „Effizienzhausniveau“ und darunter zusätzlich nach Kreditierung und Zuschuss.

In der Sanierungsförderung wird als wesentlicher Anreiz ein Tilgungszuschuss gewährt, der bei Einzelmaßnahmen pauschal und darüber hinaus an das erreichte Effizienzniveau bemessen ist. Der Tilgungszuschuss wird auf die Darlehnssumme angerechnet und verkürzt die Laufzeit. Eine Auszahlung ist nur in der Zuschussvariante 430 möglich.

Grundsätzlich kann man die Förderprodukte 151/152/430 derzeit besonders dann empfehlen, wenn Maßnahmen sowieso vorgesehen sind und dabei das gegenüber der EnEV etwas erhöhte Anforderungsniveau der KfW sowieso schon fast erreicht wird (Mitnahmeeffekt).
Eine Maßnahmenumsetzung nur aus dem Grunde um die Förderung einzustreichen wird nach unseren Erfahrungen in den meisten Fällen nicht wirklich zielführend realisierbar sein.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind  in Deutschland alle:

  • Privatpersonen die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
  • Wohnhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten

Ansprechpartner

Für unsere Kunden recherchieren wir gerne im Rahmen weiterer Dienstleistungen zu aktuellen Förderprogrammen und Richtlinien. Sofern Sie allgemeine Auskünfte zu diesem Förderprogramm benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Fördergeber.

Die Ansprechpartner der KfW erreichen Sie über die Hotline. Die Telefonnummer „versteckt“ sich auf der Webseite des Fördergebers in der Fußzeile unter „KfW im Dialog“. Wählen Sie dort den Bereich „Bauen und Wohnen“.

rechtlicher Hinweis

Keine Kreditvermittlung. Irrtum und Änderung vorbehalten. Eine Haftung für die hier gemachten Informationen ist ausgeschlossen. Informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Antragstellung selbst beim Fördergeber hinsichtlich Rechtmäßigkeit Ihrer Antragstellung.

Besonderheiten

Bei der aktuellen Niedrigzinslage stellt sich bei Sanierung und Kauf einer Immobilie die Frage, ob die über die Mindestanforderungen der EnEV hinausgehenden KfW-Anforderungen überhaupt wirtschaftlich darstellbar sind. Die KfW hat hierzu einen Vorteilsrechner erstellt und veröffentlicht mit dem sich leicht beide Vorgehensweisen gegenüberstellen lassen.

Links

Links zu den Vorteilsrechnern der KfW:

häufige Fragen

Ist die Antragstellung schwer?

Nein, nicht wirklich. Der Umgang mit Computern sollte jedoch bekannt sein. Die Antragstellung wird durch den Sachverstädigen mit entsprechenden Berechnungen zum jeweiligen Fördervorhaben und einer Online-Registrierung vorbereitet. Als Antragsteller erhalten Sie davon einen Ausdrucken in digitaler Form zur Beantragung im Zuschussportal der KfW.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Förderanträge in diesem Programm werden digital von einem zugelassenen Sachverständigen vorbereitet, in digitaler Form beigestellt und vom Antragsteller digital weiterbearbeitet. Einzureichen sind Anträge über das Zuschussportal der KfW. Die Förderzusage erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten. so dass keine Verzögerungen im Bauverlauf entstehen.
Fragen Sie Ihren Sachverständigen oder schauen Sie in die Förderrichtlinie des jeweiligen Programms nach weiteren Informationen zu diesem Thema.

Das lohnt doch vom Zeitaufwand alles nicht, oder?

Nun sicherlich macht man so eine Antragstellung nicht alle Tage und man muss sich erst einlesen oder durchfragen.

  1. Aber: Es geht meist um drei bis fünfstellige Förderbeträge, da lohnt ein gewisser Aufwand schon im Eigeninteresse, oder nicht?
  2. Zur Antragstellung erledigen die meiste Arbeit der Sachverständige im Vorfeld, Sie müssen sich lediglich im Zuschussportal anmelden und die vom Sachverständigen vorbereitete Vorgangsnummer eingeben.
  3. Im Bauverlauf sind Sie als Bauherr näher am Ball oder bestellen eine Bauleitung und binden den Sachverständigen regelmäßig in den jeweils aktuellen Sachstand ein. Der Sachverständige unterstützt Sie dann bei der Ausschreibung und Angebotsprüfung hinsichtlich Einhaltung der Förderkriterien sowie der Nachweisführung zur fördermittelkonformen Umsetzung im Bauverlauf mit Tipps, Berechnungen und Dokumentationsunterlagen.
  4. Nach Fertigstellung und erfolgter Gewerkeübergabe reichen Sie dem Sachverständigen alle Rechnungen, Dokumentationsunterlagen und Nachweise zur Prüfung auf Förderfähigkeit ein. Er geht alle Positionen durch, berechnet das tatsächlich erreichte energetische Niveau zur Dokumentation nach und listet die förderfähigen Kosten  auf. Sie laden die Rechnungen der ausführenden Unternehmen in das Zuschussportal hoch und erhalten Ihre Förderung einige Wochen später ausgeschüttet. Der Fördergeber wird die Dokumentationsunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist nachfordern und im Zweifelsfall einen vor Ort-Termin zur Klärung anberaumen. Bei nicht behebbaren Unstimmigkeiten kann die Förderzusage rückwirkend widerrufen werden.

Ihr Zeitmehraufwand: Einbindung des Sachverständigen in die Bauabläufe und Ablage aller Vorgänge zu Bestellungen, Materialnachweisen, Fotos und Rechnungen zur Erstellung einer nachvollziebaren Dokumentation. Die meisten Positionen werden sowieso erledigt, von daher hält sich der tatsächliche Mehraufwand in Grenzen.

Bis wann muss die Maßnahme umgesetzt werden?

Endlos Zeit gibt es in Förderprogrammen meist nicht zur Umsetzung. Üblich sind 12 Monate für die Umsetzung und 3 Monate für die Dokumentation. Eine einmalige Verlängerung kann der Fördergeber auf Anforderung gestatten. Näheres regelt die jeweilige Förderrichtlinie.

Warum gibt es das Förderprogramm nicht dauernd?

Die meisten öffentlichen Fördertöpfe sind von der Haushaltslage/Geldmenge, den zulässigen Nutzerkreisen und/oder zeitlich begrenzt.

Das Förderprogramm unterliegt politischen Entscheidungen und wird in der Regel für einen mehrjährigen Zeitraum verabschiedet. Zwischenzeitliche Änderungen zur Nachjustierung der Haushaltsplanung sind im Förderzeitraum jederzeit möglich. Ein Blick in die Förderrichtlinie vor Antragstellung ist daher ratsam.

Wir informieren hierzu auch bei wesentlichen Änderungen in unserem Newsletter und RSS- und Twitter-Feeds. Melden Sie sich doch einfach dazu an!

Wer gibt mir die Garantie, dass ich das Geld auch bekomme?

Das ist einfach: „Niemand“

Es besteht kein Anspruch auf öffentliche Zuwendungen. Der Fördergeber entscheidet nach seinem pfichtgemäßen Ermessen und der jeweiligen Haushaltslage. Sie können ihm diese Entscheidung aber deutlich erleichtern, in dem Sie die Unterlagen sogut es geht vorbereiten.

Es kommt ehr nicht vor, dass die KfW als privatwirtschaftlicher Fördergeber Zusagen nicht einhält. In der Regel liegt ein Widerruf einer Förderzusage an einer bauseitig unzureichenden Dokumentation und Nachweisführung oder einer nachweislichen Verfehlung des energetischen Niveaus begründet, ist also bauseitig ermeidbar.

Fördermittel: alles Humbug und viel zu Aufwändig, ich pfeif drauf!

Kann man so sehen, oder auch nicht.  Im Prinzip muss lediglich nachgwiesen werden, dass die technischen Spezifikationen für die jeweilige Maßnahme erfüllt werden. Das ist heute recht einfach, da meistens die Umsetzung sowieso bereits über die Mindestanforderungen der EnEV 2009 hinausgehen (Stand ist heute im Neubau die EnEV 2016). Schwierig wird es nur immer dann, wenn bauphysikalische Zusammenhänge oder gesetzliche Mindestanforderungen nicht eingehalten oder missachtet werden.

Wer es sich natürlich erlauben kann, auf hunderte oder mehrere zehntausende Euro’s wegen dem vermeintlich schwierigen Ausfüllen eines Förderantrags zu verzichten, braucht das Geld sicherlich auch nicht wirklich. Von daher ist es nett, wenn die Fördergelder dann im Topf bleiben und etwa für Familien und kleine Unternehmen zur Verfügung stehen.

Anderseits haben Sie natürlich recht, dass Fördermittel „Humbug“ sind, denn die geförderten Produkte sind meist genau um die Fördersummen teurer als sie sein müssten. Das hat jedoch meist den Grund, dass die herstellenden Unternehmen zu Produktionsbeginn zunächst noch nicht über eine hinreichende Abnahmemenge der produzierten Waren verfügen und der Markt dazu erst mühsehlig aufgebaut werden muss (daher auch der Programmname „Marktanreizprogramm“).
Allerdings muss man oft auch feststellen, das sich die „Anlaufphasen“ für eine neue Technologien kuioserweise über viele Jahre erstrecken können und sich ein Produkt dann nur noch deshalb am Markt befindet, weil es subventioniert wird und sich bundes- und EU-Finanzinstitutionen, Fördergeber, Produzenten und Subventionsempfänger an die Situation zu sehr gewöhnt haben. Aus dieser „Förderfalle“ kommen dann alle Parteien nicht mehr ohne einem blauen Auge davon und es wird endlos weiter subventioniert obwohl längst bessere Technologien verfügbar sind. Von daher kann die Fortschreibung der energetischen Mindestanforderungen von Zeit zu Zeit ein heilsames Gegenmittel zur Beendigung verhärteter Förderstrukturen sein.

... und anschließend wird nochmal alles geprüft und im Zweifel zurück gefordert?

Eine Nachprüfung zum späteren Zeitpunkt wird in diesem Programm erfolgen und ist meist auch nichts Schlimmes.

Meist nehmen Fördergeber die Schlussmeldung erstmal zur Fristwahrung ohne die komplette Dokumentation auf „Treu und Glauben“ entgegen und prüfen den Vorgang bezüglich Einhaltung der technischen Anforderungen erst später im Detail. Aus diesem Grunde gibt es die Aufbewahrungsfrist für Fördermitteldokumnentationen von 10 Jahren. Solange hat der Fördergeber Zeit alle Unterlagen anzufordern, zu prüfen und gegebenenfalls Nachbesserungen zu fordern.

Grundsätzlich kann das „Nachprüfrisiko“ mit einer durchgängigen und plausiblen Dokumentation deutlich verringert werden. Was alles gefordert wird, hängt von den durchzuführenden Maßnahmen ab und kann der Förderrichtlinie entnommen werden. In der Regel sind dies:

  • technische Datenblätter
  • Auslegungs- und Einmessprotokolle
  • nachprüfbare Schlussrechnungen (Benennung von Rechnungsempfänger und Einbauort, Mengen/Flächenangaben, verwendete Materialien mit technischen Eigenschaften, ggf. Seriennummern, Lohn- und Mehrwertsteueranteil)
  • Fachunternehmererklärungen
  • gegebenenfalls Fotos und Prüfungen vor Ort durch den Sachverständigen vor Verschluss weiterer Bauteile

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Warum Fördermittelberatung vom EFFIZIENZR?

  • Wir haben langjährige Erfahrungen  mit der Beratung und Prüfung privater, gewerblicher, kommunaler, öffentlicher und miltärischer Liegenschaften.
  • Zu unseren Referenzen zählen zahllose Wohngebäude, Industriehallen, Kühl- und Logistikzentren, Krankenhäuser, Pflegeheime, Asylzentren, Schwimmbäder, Verbrauchermärkte, Universitäten, Sporthallen, Museen und Ausstellungsgebäude, historische Liegenschaften, Serverräume, Reinraumbereiche, Effizienhäuser, Passivhäuser, sozialer Wohnungsbau, u.v.m.
  • Wir beraten herstellerneutral und produktunabhängig im Sinne der Bauschadensfreiheit. Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen, moderne Beratungstools und professionelle Messtechnik gehören einfach dazu.
  • Als zugelassene Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes sind unsere Leistungen zudem vielfach förderfähig.
  • Wir sind überregional aus unseren Büros in NRW, Hessen, Niedersachsen und angrenzend tätig.
  • Kompetente Beratung und Planung, kurze Reaktionszeiten und preiswerte Honorargebühren sind bei uns selbstverständlich.

Wir sind Mitglied im

zugelassener Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes

EurEta

GIH Rhein/Ruhr

Energieeffizienz-Berater für KMU

DEN e.V.

Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen (FLiB e.V.)

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