Zuschuss variiert je nach Technologie

(Programm für 2018 beendet)

Was wird gefördert?

  • Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
    • Fördersatz Neubau 1000 € pro Haus/Wohnung, Bestand 2000 € pro Haus/Wohnung, dezentral im Bestand 200 €/Gerät, max. 1000 € pro Haus/Wohnung
  • Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
    • max. 15 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen
  • Thermische Solaranlagen
    • Wohngebäude: 90 €/m² bei WW- und Heizungsunterstützend, min. 5 m² Kollektorfläche, max. 1m² pro 10m² Wohn-/Gewerbefläche
    • Prozesswärme in Gewerbe/Industrie: 90€/m², max. 1000 m² Kollektorfläche
  • Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
    • 10% max. 7.500 €
  • Wasserkraftanlagen bis 500 kW
    • Einzelfallprüfung
  • Wärmeübergabestationen
    • 1500 € für 5 – 25 kW
    • 1000 € für >25 bis 50 kW
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
    • 2000 € für Pelletkessel mit Brennwerttechnik
    • 1750 € für Pelletkessel
    • 1250 € für Kombikessel (Hybrid)
    • 1250 € für Holzhackschnitzelkessel
    • 750 € für Pelletofen
    • 250 € für Partikelabscheider
  • Wärme- und Kältespeicher und –netze (z.B. mit Wärmepumpe)
    • max. 25 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen
  • Oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren)
    • Erdwärmesonde: 5 €/m Neubau, 10 €/m Bestand
    • Erdwärmekollektor: 3,25 €/m² Neubau, 6,50 €/m² Bestand
    • Brunnenbohrung (Förder- und Schluckbrunnen): 1 €/Liter Förderleistung pro Stunde
  • Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht
    • max. 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard inklusive Lüftungsanlagen
    • 4700 € EFH
    • 3400 € je Wohneinheit im MFH
    • Sonstige Gebäude.max. 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard inklusive Lüftungsanlagen
    • EFH 4700 € Bestand, 3700 € Neubau
    • MFH 3400 €/WE Bestand, 2700 €/WE Neubau
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
    • Nicht öffentliche Ladepunkte:
      max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben max. 1.000 € Förderobergrenze pro Ladepunkt
    • Öffentliche Ladepunkte:
      max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben max. 5.000 € Förderobergrenze pro Ladepunkt

Stand 2018

Ablauf

  1. Antragsteller ist der Subventionsempfänger selbst. Die Ausschüttung erfolgt auf das Konto des Antragstellers.
  2. Förderanträge sind vor Beauftragung der ausführenden Unternehmen beim Fördergeber zu beantragen.
  3. Bis zur Beauftragung der Maßnahmen sollte auf Förderzusage gewartet werden. Ggf. kann zwar förderunschädlich begonnen werden, bei ablehnendem Bescheid ist dann aber mitunter eine teure Nachfinanzierung fällig. Näheres regelt die Förderrichtlinie.
  4. Die Schlussbescheinigung nebst Rechnung und Dokumentationsunterlagen muss unaufgefordert innerhalb des Förderzeitraums beim Fördergeber eingehen (Post immer als Einschreiben mit Rückschein versenden; machen Sie sich von allen Dokumenten sicherheitshalber Kopien).
  5. Die Einhaltung der Antragsreihenfolge und der Förderrichtlinie ist wesentlich für die Ausschüttung und sollte zwingend eingehalten werden. Erfahrungsgemäß dauert Förderfreigabe und Ausschüttung je nach Urlaubs-/Ferienzeit zwischen 2 bis 8 Wochen.
  6. Bewahren Sie alle Förderunterlagen 10 Jahre lang auf. Eine zusätzliche Prüfung kann in dieser Zeit erfolgen.

Bitte beachten

Es gelten die jeweiligen Förderkonditionen und -bedingungen zum Antragszeitpunkt. Informieren Sie sich über die Verfügbarkeit des Förderprogramms zum Antragsstellungszeitpunkt direkt beim Fördergeber auf Verfügbarbeit und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Fördervorhabens hinsichtlich Anspruch, notwendiger Nachweisführung sowie Dokumentations- und Aufbewahurngspflichten.
Als Antragssteller stellen Sie Subventionensanträge und erhalten bei nachgewiesener Einhaltung der Förderrichtlinie und Verfügbarkeit Geld auf Ihr Konto. Fördergeber behalten sich zur Nachprüfung eine verlängerte Aufbewahrungsfrist aller relevanten Förderunterlagen vor und prüfen den Vorgang auch innerhalb des Aufbewahrungszeitraums im Zweifel auch vor Ort. Bei Nachweis eines Verstoß gegen die Förderrichtlinie kann der Förderanspruch auch rückwirkend erlöschen und bei Vorsatz als Straftatbestand gewertet werden. Eine sorgfältige Dokumentation wird daher angeraten. Es gibt keine Garantie auf eine Subventionierung.

Förderart

Zuschuss

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind alle in NRW ansässigen:

  • Privatpersonen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karikativen oder sportlichen Einrichtungen (ohne wirtschaftliche Tätigkeit)

Ansprechpartner

Die Ansprechpartner des Regierungsbezirks Arnsberg finden Sie auf der Webseite des Förderprogramms.

rechtlicher Hinweis

Keine Kreditvermittlung. Irrtum und Änderung vorbehalten. Eine Haftung für die hier gemachten Informationen ist ausgeschlossen. Informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Antragstellung selbst beim Fördergeber hinsichtlich Rechtmäßigkeit Ihrer Antragstellung.

Besonderheiten

Kombinationsfähig mit weiteren Förderprogrammen, jedoch nicht mit weiteren Programmen de Landes NRW.

Links

häufige Fragen

Ist die Antragstellung schwer?

Nein, nicht wirklich. Die Antragstellung erfolgt ganz einfach auf einem Formular zum Ausdrucken in Papierform (also nichts mit Apps oder komplizierten Webseitenformularen )
Im Wesentlichen sind hier Ihr Name, Adresse, Bauort und einige technische Daten zur Maßnahme anzugeben. Unterstützung zum Ausfüllen erhalten Sie von den ausführenden Unternehmen und von Ihrem Energieberater.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Förderanträge werden in diesem Programm entweder „prädigital“ in Papierform gestellt. Das jeweils zu Ihrer Maßnahme passende Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Fördergebers.

Diese öffentliche Institutionen bevorzugt noch die papiergebundene Zustellungsform. Anträge können hier persönlich übergeben oder per Post gesendet werden (Einschreiben mit Rückschein zum Beleg nicht vergessen, ansonsten wird es ärgerlich). Der Bearbeitungszeitraum richtet sich nach aktueller Personallage und beträgt meist zwischen 3 bis 8 Wochen.

Fragen Sie Ihren Energieberater oder schauen Sie in die Förderrichtlinie des jeweiligen Programms nach weiteren Informationen zu diesem Thema.

Das lohnt doch vom Zeitaufwand alles nicht, oder?

Nun sicherlich macht man so eine Antragstellung nicht alle Tage und man muss sich erst einlesen oder durchfragen. Aber: die eigentliche Antragstellung dauert etwa 5 Minuten zum Ausfüllen und etwa 30 bis 60 Minuten für Vorgespräche mit den ausführenden Unternehmen zur Klärung der technischen Daten. Die Aufbereitung der Rechnungsunterlagen und das versenden der Schlussbescheinigung (sofern erforderlich) nimmt nochmal etwa 20 bis 60 Minuten in Anspruch. Eventuell fallen bei unsauberer Dokumentation Rückfragen des Fördergebers an. In Summe kann also von etwa 1 bis 3 Stunden Zeitaufwand ausgegangen werden. Im Verhältnis zur Fördersumme kommt hier schnell ein Stundenlohn von mehreren hundert Euro steuerfrei zustande, wo gibt es das sonst so?

Bis wann muss die Maßnahme umgesetzt werden?

Endlos Zeit gibt es in Förderprogrammen meist nicht zur Umsetzung. Üblich sind meist 9 bis zu 12 Monate für die Umsetzung und 3 Monate für die Dokumentation. Näheres regelt die jeweilige Förderrichtlinie. Sofern aus wichtigem Grund eine Verlängerung erforderlich wird, ist dies rechtzeitig mit dem Fördergeber abzuklären. Nicht in jedem Fall wird einer Verlängerung jedoch statt gegeben, so das dann die Förderzusage erlischt.

Warum gibt es das Förderprogramm nicht dauernd?

Die meisten öffentlichen Fördertöpfe sind von der Haushaltslage/Geldmenge, den zulässigen Nutzerkreisen und/oder zeitlich begrenzt.

Das Marktanreizprogramm progres.NRW wird in der Regel jährlich im Landeshaushalt neu verabschiedet und endet entweder bei Erschöpfen des Förderetats oder in der Regel Anfang November. Anträge die bis dahin gestellt wurden, werden meist im Folgejahr weiter berücksichtigt.

Wer gibt mir die Garantie, dass ich das Geld auch bekomme?

Das ist einfach: „Niemand“

Es besteht kein Anspruch auf öffentliche Zuwendungen. Der Fördergeber entscheidet nach seinem pfichtgemäßen Ermessen und der jeweiligen Haushaltslage. Sie können ihm diese Entscheidung aber erleichtern, in dem Sie die Unterlagen sogut es geht vorbereiten.

Fördermittel: alles Humbug und viel zu Aufwändig, ich pfeif drauf!

Kann man so sehen, oder auch nicht.  Im Prinzip muss lediglich nachgwiesen werden, dass die technischen Spezifikationen für die jeweilige Maßnahme erfüllt werden. Das ist heute recht einfach, da meistens die Umsetzung sowieso bereits über die Mindestanforderungen hinausgehen. Schwierig wird es nur immer dann, wenn bauphysikalische Zusammenhänge oder gesetzliche Mindestanforderungen nicht eingehalten oder missachtet werden.

Wer es sich natürlich erlauben kann, auf hunderte oder tausende Euro’s wegen dem vermeintlich schwierigen Ausfüllen eines Förderantrags zu verzichten, braucht das Geld sicherlich auch nicht wirklich. Von daher ist es nett, wenn die Fördergelder dann im Topf bleiben und etwa für Familien und kleine Unternehmen zur Verfügung stehen.

Anderseits haben Sie natürlich recht, dass Fördermittel „Humbug“ sind, denn die geförderten Produkte sind meist genau um die Fördersummen teurer als sie sein müssten. Das hat jedoch meist den Grund, dass die herstellenden Unternehmen zu Produktionsbeginn zunächst noch nicht über eine hinreichende Abnahmemenge der produzierten Waren verfügen und der Markt dazu erst mühsehlig aufgebaut werden muss (daher auch der Programmname „Marktanreizprogramm“).
Allerdings muss man oft auch feststellen, das sich die „Anlaufphasen“ für eine neue Technologien kuioserweise über viele Jahre erstrecken können und sich ein Produkt dann nur noch deshalb am Markt befindet, weil es subventioniert wird und sich bundes- und EU-Finanzinstitutionen, Fördergeber, Produzenten und Subventionsempfänger an die Situation zu sehr gewöhnt haben. Aus dieser „Förderfalle“ kommen dann alle Parteien nicht mehr ohne einem blauen Auge davon und es wird endlos weiter subventioniert obwohl längst bessere Technologien verfügbar sind. Von daher läuft dieses Förderprogramm jährlich aus und wird für das Folgejahr inhaltlich neu entschieden.

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Warum Fördermittelberatung vom EFFIZIENZR?

  • Wir haben langjährige Erfahrungen  mit der Beratung und Prüfung privater, gewerblicher, kommunaler, öffentlicher und miltärischer Liegenschaften.
  • Zu unseren Referenzen zählen zahllose Wohngebäude, Industriehallen, Kühl- und Logistikzentren, Krankenhäuser, Pflegeheime, Asylzentren, Schwimmbäder, Verbrauchermärkte, Universitäten, Sporthallen, Museen und Ausstellungsgebäude, historische Liegenschaften, Serverräume, Reinraumbereiche, Effizienhäuser, Passivhäuser, sozialer Wohnungsbau, u.v.m.
  • Wir beraten herstellerneutral und produktunabhängig im Sinne der Bauschadensfreiheit. Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen, moderne Beratungstools und professionelle Messtechnik gehören einfach dazu.
  • Als zugelassene Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes sind unsere Leistungen zudem vielfach förderfähig.
  • Wir sind überregional aus unseren Büros in NRW, Hessen, Niedersachsen und angrenzend tätig.
  • Kompetente Beratung und Planung, kurze Reaktionszeiten und preiswerte Honorargebühren sind bei uns selbstverständlich.

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